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Ratgeber Pflegedokumentation

Was ist die SIS? Die Strukturierte Informationssammlung einfach erklärt

Von Jonas Jahrke · Stand: 19. August 2026

Die Strukturierte Informationssammlung (SIS®) ist der Einstieg in die entbürokratisierte Pflegedokumentation nach dem Strukturmodell. Sie ersetzt die klassische Pflegeanamnese und bündelt auf einem Bogen, was für die Versorgung wirklich zählt: die Sicht der pflegebedürftigen Person, die fachliche Einschätzung in sechs Themenfeldern und eine erste Bewertung der pflegerischen Risiken. Dieser Artikel erklärt, woher die SIS kommt, wie sie aufgebaut ist – und was sie von der alten Pflegeplanung unterscheidet.

Woher kommt die SIS?

Die SIS ist kein Produkt eines Verlags oder Softwareherstellers, sondern das Ergebnis eines bundesweiten Projekts. Im Juli 2013 legte Elisabeth Beikirch, die Ombudsfrau zur Entbürokratisierung in der Pflege, dem Bundesministerium für Gesundheit Empfehlungen zur Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation vor. Von September 2013 bis Februar 2014 folgte ein Praxistest mit 26 stationären Einrichtungen und 31 ambulanten Pflegediensten. Nach dem erfolgreichen Test nahm am 1. Januar 2015 das zentrale Projektbüro EinSTEP („Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation“) die Arbeit auf und koordinierte die bundesweite Einführung. Seit Herbst 2017 tragen die Verbände der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene das Projektbüro; die Schirmherrschaft liegt beim Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung.

Das Modell hat sich durchgesetzt: Das EinSTEP-Projektbüro geht (Stand 2024) von einer Umsetzung in bis zu 80 Prozent der Einrichtungen der Langzeitpflege aus.

Das Strukturmodell: vier Elemente, ein Pflegeprozess

Die SIS ist das erste von vier Elementen des Strukturmodells, die zusammen den Pflegeprozess abbilden – in Anlehnung an den vierphasigen Pflegeprozess der WHO:

So ist die SIS aufgebaut

Der SIS-Bogen gliedert sich in vier Felder:

Feld A – Kopfdaten: Name der pflegebedürftigen Person, Zeitpunkt und Art des Gesprächs (Erst- oder Folgegespräch) sowie das Handzeichen der Pflegefachkraft.

Feld B – die Eigenwahrnehmung: Hier steht die berühmte Eingangsfrage: „Was bewegt Sie im Augenblick? Was brauchen Sie? Was können wir für Sie tun?“ Entscheidend ist, dass die Antwort im wörtlichen, ungefilterten Originalton festgehalten wird – nicht in Fachsprache übersetzt. Bei stark kognitiv beeinträchtigten Personen kann das Gespräch stellvertretend mit Angehörigen oder Betreuern geführt werden.

Feld C1 – sechs Themenfelder: die pflegefachliche Einschätzung, gegliedert in Anlehnung an die Module des Begutachtungsinstruments:

Feld C2 – die Risikomatrix: die erste fachliche Einschätzung zu fünf pflegesensitiven Risiken – Dekubitus, Sturz, Inkontinenz, Schmerz, Ernährung – plus ein Feld „Sonstiges“ für weitere Risiken im Einzelfall. Je Risiko wird mit Ja oder Nein bewertet; bei „Ja“ entscheidet die Pflegefachkraft zusätzlich, ob eine weitergehende Einschätzung (etwa ein Differentialassessment) notwendig ist. Das sechste Themenfeld fließt bewusst nicht in die Matrix ein: Die Matrix erfasst nur personenbezogene Risiken – Probleme in der Haushaltsführung sind eine Folge dieser Beeinträchtigungen, keine eigene Risikokategorie.

Was unterscheidet die SIS von der alten Pflegeplanung?

Der augenfälligste Unterschied: Das Strukturmodell nutzt einen vierphasigen statt des früher üblichen sechsphasigen Pflegeprozesses. Probleme, Ressourcen und Ziele werden nicht mehr auf separaten Blättern in eigenen Spalten dokumentiert – sie fließen direkt in die Themenfelder der SIS und die Maßnahmenplanung ein. Aus der Kombination von Situationseinschätzung und Maßnahme wird unmittelbar ersichtlich, welches Ziel verfolgt wird.

Dazu kommen zwei praktische Entlastungen. Erstens der sogenannte Immer-so-Beweis: Für immer wiederkehrende Maßnahmen der Grundpflege sind keine täglichen Einzelabzeichnungen mehr nötig – vorausgesetzt, die Maßnahmenplanung beschreibt die Leistungen und es liegen interne Verfahrensanleitungen vor. Ausnahmen bleiben die Behandlungspflege, die weiterhin abgezeichnet wird, und Einzelnachweise wie Lagerungsprotokolle bei Dekubitusrisiko. Zweitens das Abweichungsprinzip im Berichteblatt: Dokumentiert wird nur noch, was vom Plan abweicht – nicht die Routine.

Ist die SIS Pflicht?

Nein. Das Strukturmodell ist eine bundesweit abgestimmte Empfehlung, keine gesetzliche Vorgabe – jede Einrichtung entscheidet selbst über ihr Dokumentationssystem. Die Prüfinstanzen (Medizinische Dienste, Prüfdienst der PKV, Heimaufsichten) tragen die Einführung mit und wurden flächendeckend geschult. Auch mit der neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinie ambulant ist eine Dokumentation nach dem Strukturmodell voll prüfungskompatibel. Gut zu wissen: „SIS“ ist eine eingetragene Marke; die Nutzungsrechte am Konzept liegen beim Bundesministerium für Gesundheit.

Häufige Fragen

Ist die SIS verpflichtend?

Nein. Das Strukturmodell ist eine bundesweit abgestimmte Empfehlung zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, keine gesetzliche Pflicht. Die Prüfinstanzen tragen die Einführung mit.

Wie viele Themenfelder hat die SIS?

Sechs. In der ambulanten Pflege ist das sechste Themenfeld die Haushaltsführung, in der stationären Pflege heißt es Wohnen und Häuslichkeit.

Wer hat die SIS entwickelt?

Das Konzept stammt von Beikirch/Roes und wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit mit Expertengruppen aus Praxis, Wissenschaft und Prüfinstanzen entwickelt.

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Quellen: EinSTEP – Historie des Projekts · EinSTEP – Häufige Fragen · EinSTEP – Handreichung zum Maßnahmenplan (2024, PDF) · EinSTEP – SIS-Erläuterungen ambulant V3.0 (PDF) · Medizinischer Dienst Bund – Hinweise zur Umsetzung des Strukturmodells (PDF)

Angaben nach bestem Wissen, ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Original-Unterlagen des EinSTEP-Projektbüros und die Vorgaben Ihres Qualitätsmanagements.