Ratgeber Qualitätsprüfung
QPR ambulant 2026: Was die neue Prüfung verlangt
Von Jonas Jahrke · Stand: 17. August 2026
Seit dem 1. Juli 2026 prüft der Medizinische Dienst ambulante Pflegedienste nach neuen Regeln. Wer die alte Prüflogik im Kopf hat, bereitet sich auf die falschen Fragen vor. Das Wichtigste im Überblick – und was es konkret für die Dokumentation bedeutet.
Die Eckdaten
Die „Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege Teil 1a – Ambulante Pflegedienste" wurden am 19. Mai 2025 vom Medizinischen Dienst Bund erlassen, am 7. August 2025 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt und sind am 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Für ambulante Betreuungsdienste ist ein eigener Teil 1b vorgesehen.
Was sich grundlegend ändert
Von der Aktenprüfung zur Ergebnisqualität
Die Prüfung richtet sich stärker auf das, was bei der versorgten Person tatsächlich ankommt: Versorgungsqualität, fachlich begründete Pflegeprozesse, nachvollziehbare Entscheidungen. Einrichtungsbezogene Strukturkriterien sind weitgehend entfallen. Geprüft wird an zufällig ausgewählten Versorgungssituationen – vorbereiten lässt sich also nur, was im Alltag wirklich gelebt wird.
Bewertung von A bis D
Zu jedem Qualitätsaspekt sammelt das Prüfteam Informationen, wertet sie anhand von Leitfragen aus und vergibt eine zusammenfassende Bewertung in vier Kategorien:
- A – keine Auffälligkeiten oder Defizite
- B – Auffälligkeiten, die keine Risiken oder negativen Folgen für die versorgte Person erwarten lassen
- C – Defizit mit Risiko negativer Folgen
- D – Defizit mit eingetretenen negativen Folgen
Ein Detail mit Praxisfolgen: Für die öffentliche Qualitätsdarstellung sind nur die Kategorien C und D relevant. Eine B-Bewertung ist also ein interner Hinweis zum Nachsteuern – nach außen sichtbar wird erst das echte Defizit.
Das Fachgespräch bekommt Gewicht
Das Gespräch mit den Mitarbeitenden erhält bei der Bewertung der individuellen Versorgungsqualität einen höheren Stellenwert. Damit entsteht ein Dreiklang, der zusammenpassen muss: was dokumentiert ist, was das Team erzählt und was die Prüferin bei der versorgten Person vorfindet. Eine Dokumentation aus Textbausteinen hält diesem Abgleich nicht stand – eine individuelle, fachlich begründete SIS trägt ihn.
Pflegende Angehörige im Blick
Neu erfasst wird, ob der Pflegedienst eine drohende Überforderung pflegender An- und Zugehöriger erkennt und anspricht – mit dem Ziel, die häusliche Versorgung stabil zu halten. Auch Beratungsthemen wie der Umgang mit Anzeichen von Gewalt und Vernachlässigung wurden aufgenommen; dieser Bereich wird beschreibend dargestellt, nicht mit einer Skala bewertet. Wo das in der SIS hingehört, zeigt unser Ratgeber zu Themenfeld 5.
Was das für SIS und Maßnahmenplan heißt
Drei Konsequenzen ziehen sich durch alle Neuerungen:
- Individualität ist prüfbar geworden. Ob eine Planung zur Person gehört oder aus Bausteinen besteht, zeigt sich im Fachgespräch sofort – die Prüferin hat die versorgte Person ja gerade gesehen.
- Konsistenz zählt mehr als Umfang. Risikomatrix, Themenfelder und Maßnahmenplan müssen zueinander passen. Ein angekreuztes Sturzrisiko ohne Mobilitätsbeschreibung und ohne Maßnahme ist die klassische Feststellung.
- Das Team muss die Doku kennen. Wenn die Pflegekraft im Gespräch anders erzählt, als die Akte sagt, hilft die schönste Dokumentation nichts.
Wie tragfähige Formulierungen für jedes Themenfeld aussehen, zeigt unsere Übersicht der SIS-Formulierungshilfen.
Häufige Fragen
Seit wann gilt die neue QPR ambulant?
Seit dem 1. Juli 2026. Erlassen am 19. Mai 2025, genehmigt am 7. August 2025.
Wie wird bewertet?
In vier Kategorien von A bis D – von „keine Auffälligkeiten" bis „Defizit mit eingetretenen negativen Folgen". Für die öffentliche Qualitätsdarstellung sind nur C und D relevant.
Ist Dokumentation jetzt weniger wichtig?
Nein – sie wird anders wichtig: als Grundlage des Fachgesprächs statt als Selbstzweck. Was geschrieben steht, muss zum Erzählten und zum Vorgefundenen passen.
Was ist mit pflegenden Angehörigen?
Ob der Dienst drohende Überforderung erkennt und anspricht, wird neu erfasst – beschreibend, ohne Skala.
Prüfsicher dokumentieren, ohne Textbausteine
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Dokuna ansehenDiese Seite fasst öffentlich zugängliche Informationen zur QPR ambulant zusammen und ersetzt weder die Lektüre der Richtlinien noch eine rechtliche oder qualitätsfachliche Beratung. Maßgeblich sind die offiziellen Dokumente des Medizinischen Dienstes Bund. Angaben nach bestem Wissen, ohne Gewähr, Stand August 2026.