Ratgeber Maßnahmenplan
Sturzrisiko in der SIS und im Maßnahmenplan: Sturzprophylaxe ambulant
Von Jonas Jahrke · Stand: 11. Oktober 2026
Ein Sturz kann die häusliche Versorgung von einem Tag auf den anderen verändern. Gleichzeitig hat der Pflegedienst in der Wohnung nur begrenzten Einfluss: Teppiche, Schuhe und Gewohnheiten gehören der Person. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie das Sturzrisiko in der SIS® begründen, was der Expertenstandard des DNQP erwartet und wie ein Maßnahmenplan aussieht, der zur Wohnung und zur Person passt.
Das Sturzrisiko wird in den Themenfeldern beschrieben, vor allem in Themenfeld 2. Eingeschätzt wird es in der Risikomatrix. Der Maßnahmenplan nennt konkrete Handlungen in den vereinbarten Einsätzen statt des Schlagworts „Sturzprophylaxe“. Beratung und Angebote werden dokumentiert, auch wenn die Person sie ablehnt. Nach einem Sturz folgen eine Analyse und eine neue Einschätzung.
Das Sturzrisiko in der SIS®
Ein Sturzrisiko ergibt sich selten aus einem einzelnen Befund. Die QPR ambulant unterscheidet gesundheitsbedingte, verhaltensbedingte und umgebungsbedingte Risiken. Entsprechend verteilt sich das Bild über mehrere Themenfelder:
- Themenfeld 2, Mobilität: Wie geht, steht und sitzt die Person? Wie gelingt das Aufstehen? Gibt es ein auffälliges Gangbild oder Unsicherheiten innerhalb und außerhalb der Wohnung? Welche Hilfsmittel nutzt sie und wie sicher? So fragen die Leitgedanken der EinSTEP-Schulungsunterlagen 3.1.
- Themenfeld 1, Kognition: Erkennt die Person Stolperfallen? Versteht sie Aufforderungen wie „Bremsen am Rollator feststellen“? Beide Beispiele nennen die Schulungsunterlagen ausdrücklich.
- Themenfeld 3, Krankheit: Bewegungsschmerzen, Erkrankungen mit Auswirkung auf Gang oder Gleichgewicht.
- Umgebung: Lose Teppiche, schlechte Beleuchtung, Schwellen. Was die Person dazu sagt, gehört dazu.
Ein Impulsbeispiel aus den Schulungsunterlagen zeigt, wie das aussehen kann: Eine Frau wurde über die Sturzgefahr durch einen Teppich beraten, will ihn aber behalten, denn er sei eine Erinnerung an ihren Mann. Sie ist einverstanden, dass die Tochter die Kanten festklebt. In drei Sätzen stehen Risiko, Beratung, Wunsch der Person und Lösung.
In der Risikomatrix entscheidet die Pflegefachkraft dann über das Kreuz bei Sturz und darüber, ob eine weitere Einschätzung nötig ist. Wie das geht, erklärt der Ratgeber Die Risikomatrix in der SIS.
Was der Expertenstandard Sturzprophylaxe prüft
Das Audit-Instrument zum Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege (DNQP, 2. Aktualisierung, Stand 2022) zeigt, woran sich die Dokumentation messen lassen muss:
- Screening zu Beginn: Ob ein Sturzrisiko vorliegt, wird im Rahmen der Pflegeanamnese erhoben und in den folgenden Tagen ergänzt (E1.1). Im Strukturmodell ist das die SIS®.
- Vertiefte Einschätzung: Ist ein Risiko festgestellt, werden die Risikofaktoren vertieft eingeschätzt (E1.2).
- Wiederholung: nach einer Veränderung der Pflegesituation oder nach einem Sturz (E1.3).
- Individueller Maßnahmenplan, der auch Maßnahmen anderer Berufsgruppen enthalten soll, die die Pflege koordiniert, etwa Physiotherapie (E2.1).
- Information, Schulung und Beratung der Person oder der Angehörigen zum Risiko (E3.1).
- Angebote von Interventionen und Hilfsmitteln. Das Kriterium ist auch erfüllt, wenn die Person sie abgelehnt hat (E4.1, E4.2).
- Evaluation von Akzeptanz, Umsetzbarkeit und Wirkung der Maßnahmen (E5.1).
- Sturzanalyse nach jedem Sturz seit Beginn der Versorgung (E5.2).
Ein festes Assessment-Instrument verlangt das Strukturmodell dafür nicht. Eine vertiefte Einschätzung kann laut EinSTEP auch eine befristete Beobachtung oder das Hinzuziehen weiterer Expertise sein.
Sturzprophylaxe im Maßnahmenplan
Die EinSTEP-Handreichung zum Maßnahmenplan (2024) gibt zwei Regeln vor. Erstens reicht die bloße Nennung „Sturzprophylaxe“ nicht. Zweitens müssen die Maßnahmen nicht als eigene Zeile stehen, sondern können Teil einer übergeordneten Beschreibung sein, etwa der Morgenpflege. Ambulant kommt hinzu: Geplant werden die vereinbarten Leistungen. Sturzprophylaxe steckt also in dem, was im Einsatz ohnehin passiert. Die folgenden Beispiele sind erfunden:
Jede dieser Zeilen zeigt auf eine Aussage in der SIS®. Ein durchgehendes Beispiel vom Themenfeld bis zur Maßnahme finden Sie im Ratgeber Maßnahmenplan ambulant, einen vollständigen Fall im SIS-Beispiel ambulant.
Bewegungsförderung gehört ebenfalls dazu. Die QPR ambulant fragt im Qualitätsaspekt 2.1, ob zielgerichtete Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität durchgeführt werden und ob die Person bei Bedarf zur Nutzung ihrer Hilfsmittel angeleitet oder beraten wird.
Wenn die Person ablehnt
In der eigenen Wohnung entscheidet die Person. Sie darf den Teppich behalten, die Stufe zur Terrasse allein nehmen oder den Hüftprotektor im Schrank lassen. Für die Dokumentation zählt, dass der Dienst das Risiko erkannt, angesprochen und beraten hat. Die Fachquellen sind sich hier einig:
- Die QPR ambulant bewertet einen Qualitätsaspekt mit A, wenn der Dienst bestehende Risiken erkannt, informiert und beraten hat, die Person daraus aber keine Konsequenzen gezogen hat (Qualitätsaspekt 1.2).
- Das DNQP-Audit wertet Angebote als erfüllt, auch wenn sie abgelehnt wurden. Für die Umgebungsgestaltung nennt es die häusliche Pflege ausdrücklich als Beispiel.
- Die SIS®-Erläuterungen ambulant verlangen, dass vermerkt wird, wenn die Person ein Risiko anders einschätzt oder mit den Vorschlägen nicht einverstanden ist.
Praktisch heißt das: Ein Satz in Themenfeld 2 oder im Berichteblatt mit Datum genügt, etwa „Über Sturzgefahr durch Läufer im Flur beraten, möchte ihn behalten“.
Nach einem Sturz
- Versorgen und informieren nach den Regelungen Ihres Dienstes.
- Im Berichteblatt dokumentieren: was passiert ist, Situation, Uhrzeit, Folgen.
- Analysieren: Warum ist die Person gestürzt? Das DNQP-Audit fragt ausdrücklich nach der Analyse von Sturz und Ursache (E5.2).
- Neu einschätzen: Die Einschätzung wird nach einem Sturz wiederholt (E1.3).
- Plan anpassen: Ergibt die Analyse neue Erkenntnisse, wird der Maßnahmenplan evaluiert. Wann dafür die ganze SIS® neu nötig ist, erklärt der Ratgeber Evaluation.
Die QPR nennt als Beispiel für die schlechteste Bewertung D einen vermeidbaren Sturz, weil Risiken unberücksichtigt blieben. Umgekehrt ist nicht jeder Sturz ein Pflegefehler: Entscheidend ist, ob das Risiko erkannt, besprochen und im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt wurde.
Häufige Fragen
Wo steht das Sturzrisiko in der SIS?
Vor allem in Themenfeld 2 (Mobilität und Beweglichkeit), oft ergänzt durch Themenfeld 1 (Gefahren erkennen) und Themenfeld 3 (Erkrankungen, Schmerzen). Die abschließende Einschätzung trifft die Pflegefachkraft in der Risikomatrix mit Ja oder Nein.
Muss „Sturzprophylaxe“ als eigene Maßnahme im Plan stehen?
Nein. Laut EinSTEP-Handreichung zum Maßnahmenplan können prophylaktische Maßnahmen Teil übergeordneter Beschreibungen sein, etwa der Morgenpflege. Das bloße Schlagwort „Sturzprophylaxe“ reicht aber nicht.
Was tun, wenn die Person Hilfsmittel ablehnt?
Respektieren und dokumentieren. Die QPR ambulant und das DNQP-Audit werten Beratung und Angebote als erfüllt, auch wenn die Person sie ablehnt. Wichtig ist der Vermerk mit Datum, worüber beraten wurde.
Brauche ich nach einem Sturz eine neue SIS?
Nicht unbedingt. Die Einschätzung des Sturzrisikos wird wiederholt und der Maßnahmenplan evaluiert. Die SIS® wird laut EinSTEP-Handreichung nur bei gravierenden Veränderungen überarbeitet, sonst genügt die Anpassung des Maßnahmenplans.
Vertiefung
Vom Sturzrisiko zur passenden Maßnahme
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Quellen: DNQP: Audit-Instrument zum Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege, 2. Aktualisierung, 2022 · Projektbüro EinSTEP: Informations- und Schulungsunterlagen 3.1, Februar 2026, mit Anlage 1a SIS®-Erläuterungen ambulant · Projektbüro EinSTEP: Handreichung zum Maßnahmenplan, Dezember 2024 · Medizinischer Dienst Bund: QPR ambulante Pflege Teil 1a, Qualitätsaspekte 1.2 und 2.1 (PDF)
Dieser Ratgeber gibt die genannten Quellen nach bestem Wissen in eigenen Worten wieder. Maßgeblich sind die Originaltexte und die Vorgaben Ihres Qualitätsmanagements. Er ersetzt keine pflegefachliche Einschätzung im Einzelfall. SIS® ist eine eingetragene Marke der Bundesrepublik Deutschland. Angaben ohne Gewähr.