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Ratgeber Maßnahmenplan

Dekubitusprophylaxe im Maßnahmenplan richtig formulieren

Von Jonas Jahrke · Stand: 11. Oktober 2026

„Dekubitusprophylaxe durchführen“ steht in vielen Maßnahmenplänen und hilft niemandem. Weder weiß die Kollegin im Spätdienst, was sie tun soll, noch kann der Prüfdienst erkennen, ob die Planung zum Risiko passt. Dieser Ratgeber zeigt, welche Angaben in den Plan gehören, was der Expertenstandard des DNQP prüft und wie Sie die Prophylaxe in der ambulanten Pflege konkret formulieren.

Das Wichtigste in Kürze

Bei Dekubitusrisiko braucht der Maßnahmenplan drei Angaben: das längste bewegungsfreie Intervall, die Lagerungsarten und die Hilfsmittel. Feste Uhrzeiten sind nicht nötig, die tatsächlichen Positionswechsel müssen aber mit Zeitangabe nachvollziehbar sein, etwa in einem Bewegungsplan. Ambulant gehört dazu, wer zwischen den Einsätzen lagert und wie die Angehörigen angeleitet wurden.

Von der SIS zum Plan

Die Planung beginnt nicht im Maßnahmenplan, sondern in der SIS®. In Themenfeld 2 steht, wie die Person ihre Position im Bett und im Sitzen verändert. In Themenfeld 4 steht der Hautzustand. Schätzt die Pflegefachkraft daraus ein Dekubitusrisiko ein, kreuzt sie es in der Risikomatrix an und entscheidet, ob eine weitere Einschätzung nötig ist. Mehr dazu im Ratgeber Die Risikomatrix in der SIS.

Das Audit-Instrument zum Expertenstandard Dekubitusprophylaxe (DNQP, 2. Aktualisierung 2017) fragt dazu zweierlei: Wurde unmittelbar zu Beginn der Versorgung systematisch eingeschätzt, mit individuellen Risikofaktoren und einer Hauteinschätzung? Und ist diese Einschätzung aktuell, also wiederholt im festgelegten Abstand oder nach jeder Veränderung, die das Risiko betrifft?

Was im Plan stehen muss

Die EinSTEP-Handreichung zum Maßnahmenplan (Dezember 2024) ist an dieser Stelle ungewöhnlich konkret. Bei Dekubitusrisiko muss der Maßnahmenplan enthalten:

  1. das maximale bewegungsfreie Intervall, also wie lange die Person höchstens ohne Positionswechsel liegen oder sitzen soll,
  2. die Lagerungsarten, die zum Einsatz kommen,
  3. mögliche Hilfsmittel.

Außerdem müssen die Maßnahmen individuelle gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigen, die Handreichung nennt als Beispiel einen Schlaganfall. Konkrete Uhrzeiten im Plan sind nicht erforderlich. Die tatsächliche Durchführung der Positionswechsel muss aber mit Zeitangabe nachvollziehbar sein, zum Beispiel in einem Bewegungsplan.

Auch die Maßstäbe und Grundsätze ambulant (2025) sehen vor, das Dokumentationssystem bei bestehenden Pflegeproblemen im Rahmen der vereinbarten Leistungen zeitweise zu erweitern, ausdrücklich etwa um Bewegungs- oder Lagerungsprotokolle.

Eine allgemeine Regel gilt für alle Prophylaxen: Die bloße Nennung „Dekubitusprophylaxe“ reicht laut Handreichung nicht. Die Maßnahmen müssen aber nicht als eigene Zeile stehen. Sie können Teil einer übergeordneten Beschreibung sein, etwa der Morgenpflege.

Was das DNQP-Audit sehen will

Das Audit-Instrument des DNQP zeigt gut, woran sich eine Planung messen lassen muss. Aus der Dokumentenanalyse:

Die Reihenfolge ist aufschlussreich: Die Förderung der Eigenbewegung kommt vor der Entlastung. Eine Planung, die nur aus Lagerungszeiten besteht, übersieht, was die Person selbst noch beitragen kann.

Die ambulante Besonderheit: Wer lagert zwischen den Einsätzen?

Im Pflegeheim ist rund um die Uhr Personal da. Ambulant kommt der Pflegedienst nur zu den vereinbarten Einsätzen. Dazwischen sind die Person selbst oder Angehörige zuständig. Daraus folgen drei Dinge für den Plan:

Liegt bereits ein Dekubitus vor, kann der Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung als Behandlungspflege ärztlich verordnet sein. Die QPR führt ihn dann als eigene Maßnahme im Qualitätsbereich 3.

Formulierungsbeispiele

Die folgenden Beispiele sind erfunden. Zahlen wie das Intervall sind Beispielwerte: Die Pflegefachkraft legt sie für jede Person nach Hautzustand, Mobilität und Situation fest.

Im Bett · zu dünnDekubitusprophylaxe nach Standard.TragfähigBewegungsfreies Intervall höchstens drei Stunden (siehe Bewegungsplan). In jedem Einsatz Positionswechsel: 30-Grad-Seitenlage rechts oder links im Wechsel mit Rückenlage. Fersen mit Kissen unter den Unterschenkeln frei lagern. Wechseldruckmatratze vorhanden.
Eigenbewegung · zu dünnMobilisation zur Dekubitusprophylaxe.TragfähigFrau S. dreht sich nach Aufforderung mit Hilfe des Bettgalgens selbst auf die Seite. Im Einsatz auffordern und nur bei Bedarf unterstützen.
Im Sitzen · zu dünnDruckentlastung im Rollstuhl.TragfähigSitzt nachmittags im Rollstuhl mit Sitzkissen am Fenster, höchstens zwei Stunden am Stück. Herr T. verlagert sein Gewicht nach Aufforderung selbst.
Angehörige · zu dünnAngehörige lagern nachts.TragfähigZwischen Abend- und Morgeneinsatz wechselt der Ehemann die Position einmal gegen 1 Uhr in die Seitenlage. Anleitung zur 30-Grad-Seitenlage am 03.10. durch Pflegefachkraft, Rückfrage beim nächsten Besuch.

Wie ausführlich der Plan insgesamt wird, hängt auch vom gewählten Stil ab. Mehr dazu im Ratgeber Maßnahmenplan formulieren.

Häufige Fehler

Häufige Fragen

Muss bei Dekubitusrisiko ein Bewegungsprotokoll geführt werden?

Die Positionswechsel müssen laut EinSTEP-Handreichung mit Zeitangabe nachvollziehbar sein, zum Beispiel in einem Bewegungsplan. Die MD-Hinweise zum Strukturmodell von 2019 sprechen wegen eines Gerichtsurteils von einer allgemeinen Verpflichtung zum Bewegungsprotokoll. Wie das ambulant umgesetzt wird, sollte Ihr QM regeln.

Müssen feste Uhrzeiten für die Lagerung im Maßnahmenplan stehen?

Nein. Laut EinSTEP-Handreichung zum Maßnahmenplan sind konkrete Uhrzeiten im Plan nicht erforderlich. Im Plan stehen das maximale bewegungsfreie Intervall, die Lagerungsarten und die Hilfsmittel.

Brauche ich für das Dekubitusrisiko eine Skala?

Nicht automatisch. Das DNQP-Audit verlangt eine systematische Einschätzung mit individuellen Risikofaktoren und Hauteinschätzung. Die EinSTEP-Unterlagen betonen, dass Einschätzungsinstrumente die fachliche Einschätzung nur unterstützen und nie ersetzen. Welche Instrumente bei Bedarf genutzt werden, legt das QM fest.

Was gilt, wenn Angehörige die Lagerung trotz Beratung nicht übernehmen?

Dann ist eine Grenze der Einwirkungsmöglichkeit erreicht, die die QPR ambulant ausdrücklich berücksichtigt. Dokumentieren Sie Beratung, Absprache und Ablehnung nachvollziehbar und prüfen Sie mit der Person, ob ein anderer Einsatzrhythmus oder andere Hilfsmittel infrage kommen.

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Quellen: Projektbüro EinSTEP: Handreichung zum Maßnahmenplan, Dezember 2024, Abschnitte 4.3.2 und 5.3.2 · DNQP: Audit-Instrument zum Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in der Pflege, 2. Aktualisierung 2017 · Medizinischer Dienst Bund: QPR ambulante Pflege Teil 1a (PDF) · Maßstäbe und Grundsätze ambulant vom 28. April 2025 (PDF) · MDS: Hinweise zur Umsetzung des Strukturmodells, Oktober 2019 (PDF) · Projektbüro EinSTEP: Informations- und Schulungsunterlagen 3.1

Dieser Ratgeber gibt die genannten Quellen nach bestem Wissen in eigenen Worten wieder. Maßgeblich sind die Originaltexte und die Vorgaben Ihres Qualitätsmanagements. Er ersetzt keine pflegefachliche Einschätzung im Einzelfall. SIS® ist eine eingetragene Marke der Bundesrepublik Deutschland. Angaben ohne Gewähr.