Ratgeber Maßnahmenplan
Maßnahmenplan formulieren: Beispiele für Grundpflege, Behandlungspflege und Prophylaxen
Von Jonas Jahrke · Stand: 11. Oktober 2026
Der Maßnahmenplan soll allen Mitarbeitenden sagen, was im Einsatz zu tun ist, knapp und ohne Interpretationsspielraum. In der Praxis werden Pläne aber oft entweder zu dünn oder zu lang. Dieser Ratgeber zeigt mit Beispielen, wie Sie Maßnahmen im ambulanten Dienst formulieren, was in den Plan gehört und was die Verfahrensanleitungen Ihres Dienstes übernehmen.
In den Plan gehört, was für diese Person anders ist als die übliche Routine: ihre Ressourcen, ihre Wünsche, ihre Risiken und die Zeiten der vereinbarten Leistungen. Selbstverständlichkeiten und Routinen regeln die Verfahrensanleitungen. Prophylaxen stehen nur im Plan, wenn die SIS® ein Risiko beschreibt. Dann stehen sie dort als konkrete Handlung.
Die Grundregeln
Die EinSTEP-Handreichung zum Maßnahmenplan (Dezember 2024) entstand in einer Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus Pflegeeinrichtungen und Prüfdiensten. Sie ist deshalb eine gute Orientierung dafür, wie detailliert ein Plan sein muss. Die wichtigsten Regeln:
- Nur bei Hilfebedarf: Maßnahmen werden nur geplant, wenn ein Unterstützungsbedarf besteht. Ambulant ist ein Plan nur für die mit der Person vereinbarten Leistungen nötig.
- Entlang der Tagesstruktur: kurz und knapp, sortiert nach Einsätzen.
- Routine steht in der Verfahrensanleitung: Gibt es interne Verfahrensanleitungen, kann der Plan darauf verweisen und beschreibt nur die individuellen Abweichungen.
- Keine Selbstverständlichkeiten: Die Handreichung nennt als Beispiele „sorgfältiges Abtrocknen“, „Schamgefühl beachten“ oder das Schließen des Fensters. Das sind fachliche Grundsätze, keine individuellen Maßnahmen.
- Keine Doppeldokumentation: Was schon in der SIS® steht, etwa der Unterstützungsbedarf, muss im Plan nicht noch einmal beschrieben werden.
- Erst erproben, dann planen: Vorübergehende oder neue Maßnahmen können zunächst im Berichteblatt dokumentiert und dort evaluiert werden.
Auch einige häufige Detailfragen beantwortet die Handreichung: Pflegeprodukte werden nur genannt, wenn die Person sich ausdrücklich etwas wünscht. Die Wassertemperatur steht nur im Plan, wenn es einen besonderen Wunsch gibt. Für Hilfsmittel genügt die Art, Marke oder Fabrikat sind nicht nötig. Ist der Unterstützungsbedarf beim Ankleiden bereits beschrieben, reicht beim Toilettengang die Planung „Hilfe beim Toilettengang“.
Kurzer oder ausführlicher Stil
Wie lang ein Plan sein muss, hängt davon ab, was Ihre Verfahrensanleitungen regeln. Das Anforderungsprofil 3.0/3.1 verlangt von Software, dass die Einrichtung Verfahrensanweisungen zu Maßnahmen hinterlegen und einblenden kann. Auch die Hinweise des Medizinischen Dienstes zum Strukturmodell sehen vor, dass die Prüfenden bei Bedarf die hinterlegten Verfahrensanleitungen einsehen. Ein kurzer Plan funktioniert also nur, wenn die Anleitungen wirklich existieren und den Mitarbeitenden bekannt sind.
| Kurzer Stil (mit Verfahrensanleitung) | Ausführlicher Stil (ohne passende Verfahrensanleitung) |
|---|---|
| Körperpflege am Waschbecken im Sitzen. Gesicht, Oberkörper und Intimbereich wäscht Frau M. selbst, Rücken, Beine und Füße der Pflegedienst. | Körperpflege am Waschbecken im Sitzen auf dem Badhocker. Utensilien bereitlegen. Frau M. wäscht Gesicht, Oberkörper und Intimbereich selbst, der Pflegedienst wäscht und trocknet Rücken, Beine und Füße. Haut dabei auf Rötungen ansehen. Anschließend Beine mit der Lotion eincremen, die Frau M. sich wünscht. |
Ein längerer Plan ist kein Fehler, wenn die Routinen nicht anderswo geregelt sind. Fehlerhaft wird er erst, wenn das Individuelle zwischen den Selbstverständlichkeiten verschwindet.
Beispiele Grundpflege
Die folgenden Beispiele sind erfunden und gehen von vorhandenen Verfahrensanleitungen aus.
Behandlungspflege
Ärztlich verordnete Maßnahmen gehören laut Handreichung in den Plan und folgen der Verordnung. Die Durchführung wird abgezeichnet. Die Grundsätze eines fachgerechten und hygienischen Vorgehens müssen nicht beschrieben werden, wohl aber Besonderheiten, die nicht in einer Verfahrensanleitung geregelt sind.
Unsere Empfehlung: Dosierungen und Präparatelisten stehen im ärztlichen Medikamentenplan, nicht im Maßnahmenplan. So gibt es nur eine gültige Quelle, die bei jeder Änderung angepasst wird.
Prophylaxen
Für Prophylaxen gilt nach der Handreichung: Das Risiko muss in der Dokumentation erkennbar sein, die Maßnahme daraus abgeleitet und nachvollziehbar beschrieben. Das Schlagwort allein reicht nicht. Die Maßnahme muss aber nicht in einer eigenen Zeile stehen, sondern kann Teil der passenden Leistung sein.
Ausdrücklich kritisiert die Handreichung die schematische Nennung von Prophylaxen ohne erhöhtes Risiko, etwa Fenster öffnen als Pneumonieprophylaxe, ausreichendes Trinken als Obstipationsprophylaxe oder das Waschen der Beine herzwärts als Thromboseprophylaxe. Steht kein entsprechendes Risiko in der SIS®, gehört so ein Satz nicht in den Plan.
Das Leinenläppchen bei Intertrigorisiko in der Leiste nennt die Handreichung selbst als Beispiel. Zwei ausführliche Ratgeber gibt es zu den häufigsten Fällen: Dekubitusprophylaxe im Maßnahmenplan und Sturzrisiko ambulant.
Checkliste vor der Freigabe
- Lässt sich jede Maßnahme auf eine Aussage in der SIS® zurückführen?
- Hat jedes Ja in der Risikomatrix eine Entsprechung im Plan oder eine begründete Entscheidung dagegen?
- Stehen die Ressourcen der Person im Plan, also was sie selbst übernimmt?
- Sind Wünsche und Gewohnheiten aus Feld B berücksichtigt?
- Ist für jeden Einsatz klar, wann er stattfindet und was dazugehört?
- Gibt es Prophylaxen ohne beschriebenes Risiko? Dann streichen.
- Steht etwas im Plan, das die Verfahrensanleitung ohnehin regelt? Dann kürzen.
- Ist ein individuelles Evaluationsdatum gesetzt?
Dem Plan kann außerdem eine Grundbotschaft vorangestellt werden. Wie das geht, zeigt der Ratgeber Grundbotschaft im Maßnahmenplan.
Häufige Fragen
Wie ausführlich muss ein Maßnahmenplan ambulant sein?
So knapp, dass er sich im Einsatz lesen lässt. So konkret, dass alle Mitarbeitenden gleich handeln. Routinen regeln die Verfahrensanleitungen, der Plan beschreibt das Individuelle. Bei kognitiv schwer beeinträchtigten Personen sind laut EinSTEP-Handreichung differenziertere Beschreibungen nötig.
Müssen Pflegeprodukte im Maßnahmenplan stehen?
Nur wenn die Person Hilfe braucht und ausdrückliche Wünsche zu einem Produkt hat. Sonst nicht, so die EinSTEP-Handreichung zum Maßnahmenplan.
Gehören Ziele in den Maßnahmenplan?
Nicht als eigenes Feld. Im Strukturmodell sind Ziele in der Beschreibung der Maßnahmen enthalten. Das Anforderungsprofil 3.0/3.1 verbietet Software sogar Extrafelder für Ziele, Ressourcen und Probleme.
Muss der Normalverlauf jeden Tag dokumentiert werden?
Nein. Ins Berichteblatt kommen nach dem Strukturmodell Abweichungen vom Plan, nicht der Normalverlauf. Davon unabhängig sind ambulant laut Maßstäben und Grundsätzen für die Abrechnung Leistungsnachweise nach Pflegevertrag nötig. Behandlungspflege wird abgezeichnet.
Vertiefung
Kurzer oder ausführlicher Plan, Sie entscheiden
Dokuna erstellt den Maßnahmenplan aus der SIS®, geordnet nach Einsätzen. Die Leitung wählt den kurzen Stil mit dem Dokuna-QM-Paket als Verfahrensanleitungen oder den ausführlichen Stil. Jeder Text bleibt frei änderbar. Die Klientendaten bleiben im Speicherort Ihres Pflegedienstes.
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Quellen: Projektbüro EinSTEP: Handreichung zum Maßnahmenplan in der Pflegedokumentation nach dem Konzept des Strukturmodells, Dezember 2024 · AG Hersteller, FINSOZ e. V., Projektbüro EinSTEP und DVMD e. V.: Anforderungsprofil 3.0/3.1, Mai 2026 · MDS: Hinweise zur Umsetzung des Strukturmodells, Oktober 2019 (PDF) · Maßstäbe und Grundsätze ambulant vom 28. April 2025 (PDF)
Dieser Ratgeber gibt die genannten Quellen nach bestem Wissen in eigenen Worten wieder. Maßgeblich sind die Originaltexte und die Vorgaben Ihres Qualitätsmanagements. Er ersetzt keine pflegefachliche Einschätzung im Einzelfall. SIS® ist eine eingetragene Marke der Bundesrepublik Deutschland. Angaben ohne Gewähr.