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Ratgeber Pflegedokumentation

Grundbotschaft im Maßnahmenplan: Was sie ist und wie Sie sie schreiben

Von Jonas Jahrke · Stand: 11. Oktober 2026

Die Grundbotschaft steht ganz oben im Maßnahmenplan – noch vor der ersten Maßnahme. In zwei, drei Sätzen sagt sie allen, die zu einer Person kommen, was im Umgang mit ihr wirklich zählt. Das Strukturmodell kennt sie schon lange, mit den EinSTEP-Unterlagen 3.1 und dem Anforderungsprofil 3.0/3.1 rückt sie neu in den Blick. Dieser Ratgeber zeigt, wozu die Grundbotschaft da ist, wie Sie sie schreiben und was nicht hineingehört. Grundlage ist die SIS® (Strukturierte Informationssammlung) mit ihrem Feld B.

Die kurze Antwort

Die Grundbotschaft ist eine knappe, wertneutrale Zusammenfassung dessen, was alle an der Versorgung Beteiligten über die Person wissen sollten: Wünsche, Bedürfnisse, Eigenheiten. Sie ist optional, wird aber ausdrücklich empfohlen – besonders bei kognitiven Einschränkungen. Pflegemaßnahmen gehören nicht hinein.

Wozu die Grundbotschaft da ist

Laut den EinSTEP-Schulungsunterlagen 3.1 gibt die Grundbotschaft allen an Pflege und Betreuung Beteiligten wichtige Hinweise zur Person – zu ihren individuellen Wünschen, Bedürfnissen und Eigenheiten. Sie folgt dem Person-zentrierten Ansatz: Was der Person wichtig ist, sollen alle kennen und beachten. So lassen sich Fehlhandlungen im Kontakt vermeiden.

Im ambulanten Dienst ist das besonders wertvoll. Wer an einem Wochenende eine fremde Tour übernimmt, liest vor der Haustür den Plan. Die Grundbotschaft ist dann der erste Satz, den er über die Person erfährt – und oft der wichtigste.

Wann ist sie besonders sinnvoll?

Das Voranstellen einer Grundbotschaft ist optional. Das Expertengremium hinter den Schulungsunterlagen empfiehlt aber, diese Option „weiterhin und wieder vermehrt zu nutzen“ (EinSTEP 3.1, Abschnitt 2.2.1). Eine Regel nennen die Unterlagen ausdrücklich: Je stärker die kognitiven Einschränkungen einer Person, desto wichtiger ist die Grundbotschaft.

Bei Menschen mit Demenz kann die Grundbotschaft das festhalten, was die Person selbst nicht mehr jedes Mal erklären kann. Die Schulungsunterlagen schlagen dafür Leitfragen vor, sinngemäß:

Wie lang darf sie sein?

Kurz. Die Schulungsunterlagen sprechen von „knappen Zusammenfassungen“ wichtiger Eigenschaften der Person. Das Anforderungsprofil 3.0/3.1 empfiehlt Software-Herstellern, für die Grundbotschaft höchstens 320 Zeichen anzubieten. Das entspricht zwei bis drei kurzen Sätzen. Mehr braucht es selten: Was länger ist, wird im Alltag nicht mehr gelesen.

Wer schreibt die Grundbotschaft?

Die Schulungsunterlagen empfehlen, die Grundbotschaft möglichst gemeinsam im Team zu formulieren. Das Team kennt die Person aus vielen Einsätzen und weiß, was sich bewährt hat. Eingetragen wird sie von der Pflegefachperson: Das Anforderungsprofil verlangt, dass die Grundbotschaft ausschließlich von Hand durch die Pflegefachperson befüllt wird. Eine Software darf sie weder automatisch aus der SIS® übernehmen noch mit Textbausteinen vorschlagen.

Die Grundbotschaft ist nicht für immer. Bei einer gravierenden Veränderung wird sie angepasst. Ob sie noch stimmt, lässt sich bei jeder Evaluation mit prüfen – mehr dazu im Ratgeber Evaluation der Pflegeplanung.

Drei Beispiele

Die folgenden Beispiele sind frei erfunden. Die Personen gibt es nicht. Sie zeigen, wie eine Grundbotschaft klingen kann – jede bleibt unter 320 Zeichen.

Beispiel 1 (fiktiv) – DemenzFrau Albers fühlt sich sicher, wenn jeder Schritt vorher angekündigt wird. Sie möchte mit „Frau Albers“ angesprochen werden. Ihre Handtasche muss in Sichtweite bleiben, sonst sucht sie unruhig danach.
Beispiel 2 (fiktiv) – SelbstbestimmungHerr Demir war 40 Jahre Busfahrer und legt großen Wert auf Pünktlichkeit. Er sagt: „Wer später kommt, soll vorher anrufen.“ Wichtige Entscheidungen trifft er nur, wenn seine Tochter dabei ist.
Beispiel 3 (fiktiv) – RückzugFrau Lenz lebt seit dem Tod ihres Mannes sehr zurückgezogen und möchte das so. Sie wünscht ausdrücklich keine Gespräche über Besuchsdienste. Am Sonntagvormittag schaut sie den Gottesdienst im Fernsehen und möchte dann nicht gestört werden.

Typische Fehler

Pflegemaßnahme statt BotschaftMorgens Kompressionsstrümpfe anziehen, Blutzucker vor dem Frühstück messen. BesserDas gehört in den Maßnahmenplan. Die Grundbotschaft dient laut EinSTEP nicht für Hinweise zur direkten Pflege oder zu speziellen Maßnahmen.
WertendHerr K. ist schwierig und uneinsichtig. BesserWertneutral beschreiben, was hilft: Herr K. nimmt Vorschläge eher an, wenn er die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten hat.

Für alle gleich. Ein Satz, der bei jeder Person passen würde („Bitte freundlich und respektvoll begegnen“), ist keine Grundbotschaft. Sie lebt davon, dass sie nur zu dieser einen Person passt. Das ist auch der Grund, warum das Anforderungsprofil Textbausteine für die Grundbotschaft ausschließt.

Zu lang. Eine halbe Seite Lebenslauf liest vor dem Einsatz niemand. Die Grundbotschaft wählt aus, statt alles zu erzählen.

Nie wieder angeschaut. Eine Grundbotschaft vom Aufnahmetag, die nach einem Krankenhausaufenthalt nicht mehr stimmt, führt in die Irre. Bei gravierender Veränderung wird sie angepasst.

Der Bezug zu Feld B

Feld B der SIS® hält die Sicht der pflegebedürftigen Person fest – möglichst in ihren eigenen Worten. Laut Schulungsunterlagen liefert dieses Feld erste Erkenntnisse für die Grundbotschaft. Es ist auch möglich, einzelne Aussagen der Person als wörtliche Rede in die Grundbotschaft aufzunehmen, wie in Beispiel 2.

Der Unterschied: Feld B ist die Stimme der Person. Die Grundbotschaft ist die Botschaft des Teams an alle, die zu ihr kommen – ausgewählt, verdichtet und von der Pflegefachperson geschrieben. Feld B einfach zu kopieren reicht deshalb nicht. Wie der Maßnahmenplan unter der Grundbotschaft aufgebaut ist, zeigt der Ratgeber Maßnahmenplan ambulant.

So unterstützt Dokuna die Grundbotschaft

Welche weiteren Punkte das neue Anforderungsprofil regelt, lesen Sie im Ratgeber SIS®-Anforderungsprofil 3.0/3.1.

Häufige Fragen

Ist die Grundbotschaft Pflicht?

Für den Pflegedienst nicht: Laut EinSTEP-Schulungsunterlagen ist das Voranstellen einer Grundbotschaft optional. Das Expertengremium empfiehlt aber, die Option wieder vermehrt zu nutzen. Pflicht ist seit dem Anforderungsprofil 3.0/3.1 nur, dass eine Software die Grundbotschaft ermöglicht.

Wie lang darf eine Grundbotschaft sein?

Das Anforderungsprofil 3.0/3.1 empfiehlt höchstens 320 Zeichen. Das sind zwei bis drei kurze Sätze. Die Schulungsunterlagen sprechen von knappen Zusammenfassungen wichtiger Eigenschaften der Person.

Wer schreibt die Grundbotschaft?

Die Schulungsunterlagen empfehlen, sie möglichst gemeinsam im Team zu formulieren. In der Software darf sie laut Anforderungsprofil nur von der Pflegefachperson selbst eingetragen werden: keine automatische Übernahme aus der SIS® und keine Textbausteine.

Gehören Pflegemaßnahmen in die Grundbotschaft?

Nein. Die Grundbotschaft dient laut EinSTEP nicht dazu, Hinweise zur direkten Pflege oder Betreuung oder zu speziellen Maßnahmen zu geben. Diese stehen im Maßnahmenplan selbst. Die Grundbotschaft beschreibt, was im Umgang mit der Person wichtig ist.

Vertiefung

Die Grundbotschaft da, wo sie hingehört

In Dokuna schreibt die Fachkraft die Grundbotschaft selbst. Im Ausdruck steht sie als eigener Kasten über dem Maßnahmenplan. Die Klientendaten bleiben bei Ihnen.

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Quellen: Projektbüro EinSTEP: Informations- und Schulungsunterlagen 3.1, Februar 2026, Abschnitt 2.2.1 „Voranstellen der Grundbotschaft“ · Anforderungsprofil für die Abbildung des Strukturmodells in Dokumentationssystemen, Version 3.0/3.1, Mai 2026, Nr. 18 und 19

Die Beispiele sind frei erfunden. Angaben nach bestem Wissen, ohne Gewähr. Sie ersetzen keine pflegefachliche Einschätzung im Einzelfall und keine Vorgaben Ihres Qualitätsmanagements.