Ratgeber Pflegedokumentation
SIS bei Menschen mit Demenz: Feld B, Grundbotschaft und Themenfeld 1
Von Jonas Jahrke · Stand: 11. Oktober 2026
Die SIS® beginnt mit der Frage, was die Person bewegt. Was aber, wenn ein Mensch mit Demenz diese Frage kaum noch beantworten kann? Gerade dann ist die Informationssammlung besonders wichtig, denn Mitarbeitende im Einsatz müssen wissen, wie sie die Person erreichen. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie Feld B, Themenfeld 1, die Grundbotschaft und den Maßnahmenplan bei Demenz fachlich sauber füllen.
Feld B bleibt die Stimme der Person: erst ihre eigenen Worte, auch wenn es wenige sind, dann gekennzeichnet die Sicht der Angehörigen. Themenfeld 1 beschreibt konkret, was die Person versteht, erkennt und entscheiden kann, statt sie als „dement“ zu etikettieren. Je stärker die kognitive Einschränkung, desto wichtiger wird laut EinSTEP die Grundbotschaft vor dem Maßnahmenplan.
Die Haltung dahinter: Person statt Diagnose
Das Strukturmodell folgt dem Gedanken der Person-zentrierten Pflege. Die EinSTEP-Schulungsunterlagen 3.1 führen ihn auf die Arbeiten von Tom Kitwood zur Pflege von Menschen mit Demenz zurück. Im Kern geht es darum, nicht die Krankheit in den Mittelpunkt zu stellen, sondern den Menschen. Der Expertenstandard „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“ des DNQP formuliert als Ziel, dass Betroffene das Gefühl erhalten, „gehört, verstanden und angenommen zu werden“ (DNQP 2019, zitiert nach EinSTEP 3.1).
Für die SIS® heißt das: Die Dokumentation beschreibt, was dieser Mensch noch kann, was ihm wichtig ist und wie man ihn erreicht. Eine Diagnose allein beantwortet keine dieser Fragen.
Feld B, wenn die Person sich kaum äußern kann
Feld B hält die Sicht der pflegebedürftigen Person im Originalton fest. Bei Demenz gehen Sie in drei Schritten vor:
- Erst die Person selbst. Auch kurze Sätze, Wiederholungen oder scheinbar unpassende Antworten sind Aussagen. Schreiben Sie sie wörtlich auf. Die Deutung gehört nicht in Feld B, sondern in die Themenfelder.
- Dann stellvertretend. Bei stark kognitiv beeinträchtigten Personen kann das Gespräch laut den SIS®-Erläuterungen ambulant auch mit Angehörigen oder der rechtlichen Betreuung geführt werden. Das wird vermerkt. Auch die Maßstäbe und Grundsätze ambulant sehen vor, An- und Zugehörige oder Bevollmächtigte hinzuzuziehen, wenn die Person keine Aussagen treffen kann.
- Indirekt fragen. Die Schulungsunterlagen schlagen für Angehörige Fragen vor wie: Was war Ihrer Mutter beim Essen, beim Zubettgehen oder bei der Kleidung besonders wichtig? Woran erkennen wir, dass sie zufrieden oder traurig ist?
Wichtig ist die Kennzeichnung: Wer hat was gesagt? So bleibt erkennbar, welche Aussage von der Person stammt und welche die Sicht der Tochter wiedergibt.
Die Schulungsunterlagen betonen außerdem: Die Pflegefachperson soll dafür sorgen, dass die pflegebedürftige Person auch im Beisein von Angehörigen genug Raum für ihre eigene Sicht bekommt.
Themenfeld 1: konkret statt Etikett
Die verbindliche Leitfrage fragt, inwieweit die Person in der Lage ist, sich zeitlich, persönlich und örtlich zu orientieren, zu interagieren und Risiken und Gefahren zu erkennen, auch unter Beachtung von herausforderndem Verhalten. Die Leitgedanken nennen dazu unter anderem Hör- und Sehvermögen, nächtliche Unruhe, Umherwandern, abwehrendes Verhalten und Schwankungen der Tagesform. Sie nennen auch die Ressourcen: den verbliebenen Handlungsspielraum, eigene Vorstellungen und Gewohnheiten.
Auch der Prüfdienst schaut genau hierauf. Nach der QPR ambulant (Qualitätsaspekt 2.2) wird beurteilt, ob die Fähigkeiten zur zeitlichen, örtlichen und situativen Orientierung individuell beschrieben sind und ob eingeschätzt wurde, ob die Person andere erkennt und sich an Sachverhalte erinnert.
Die tragfähigen Fassungen haben etwas gemeinsam: Sie beschreiben eine Beobachtung, eine Bedingung und eine Ressource. Daraus lässt sich direkt eine Maßnahme ableiten.
Demenz zeigt sich in allen Themenfeldern
Die Schulungsunterlagen halten fest: Liegen Beeinträchtigungen der kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten vor, kann von Einbußen der Selbständigkeit in fast allen Lebensbereichen ausgegangen werden. Themenfeld 1 steht deshalb nicht allein:
- Themenfeld 2: Kann sie gehen, findet aber den Weg nicht zurück? Läuft sie nachts umher?
- Themenfeld 3: Versteht sie, warum sie Medikamente nimmt? Kann sie Schmerzen mitteilen?
- Themenfeld 4: Wäscht sie sich, wenn alles bereitliegt und jemand Schritt für Schritt anleitet? Vergisst sie zu trinken?
- Themenfeld 5: Wie belastet sind die Angehörigen? Wer ist für Entscheidungen bevollmächtigt?
Die Leitgedanken empfehlen ausdrücklich, Verbindungen zu anderen Themenfeldern zu prüfen und bei Bedarf einen Hinweis einzufügen.
Die Grundbotschaft wird wichtiger
Die Grundbotschaft steht vor dem Maßnahmenplan und sagt allen Beteiligten kurz, was im Umgang mit der Person wichtig ist. Sie ist optional, aber die Schulungsunterlagen sind bei Demenz deutlich: Je stärker die kognitiven Einschränkungen, desto wichtiger ist es, dem Plan eine Grundbotschaft voranzustellen. Sie soll möglichst im Team entstehen, wertneutral formuliert sein und darf Aussagen der Person wörtlich aufnehmen. Hinweise zur direkten Pflege gehören nicht hinein.
Wie Sie Grundbotschaften Schritt für Schritt schreiben, erklärt der Ratgeber Grundbotschaft im Maßnahmenplan.
Der Maßnahmenplan bei Demenz
Die EinSTEP-Handreichung zum Maßnahmenplan (2024) sagt: Bei Menschen, die sich selbst äußern können, genügen weniger differenzierte Beschreibungen als bei kognitiv schwer beeinträchtigten Personen. Bei Demenz darf der Plan also ausführlicher sein. Er beschreibt, was im Einsatz konkret hilft. Die Handreichung gibt dafür selbst ein Beispiel: Beim Duschen einer kognitiv eingeschränkten Bewohnerin wirkt Summen von Heimatliedern beruhigend. Genau solche Hinweise gehören in den Plan.
Weitere Punkte, auf die Prüfdienst und Handreichung achten:
- Orientierungs- und Erinnerungshilfen im Alltag, abgestimmt auf die verbliebenen Fähigkeiten (QPR 2.2)
- Beratung der Angehörigen zum Umgang mit den kognitiven Einschränkungen und zur Tagesstruktur, soweit das zu den vereinbarten Leistungen gehört (QPR 2.2)
- Aufenthalt im Freien: Braucht die Person dafür wegen kognitiver Einschränkungen Unterstützung, wird er nach ihren Wünschen geplant. Kann sie selbst entscheiden, reicht die Beschreibung der Vorlieben (Handreichung 4.3.5)
- Ablehnung respektieren und dokumentieren: Lehnt die Person eine Maßnahme ab, gehört das ins Berichteblatt. Häufen sich Ablehnungen, ist das ein Anlass zur Evaluation
Typische Fehler
- Feld B leer lassen oder nur „kann sich nicht äußern“ schreiben, ohne die Sicht der Angehörigen zu erfragen.
- Angehörige als Originalton der Person ausgeben. Was die Tochter sagt, wird als ihre Aussage gekennzeichnet.
- Etiketten statt Beobachtungen. „Dement“, „aggressiv“ oder „uneinsichtig“ beschreiben nichts, woran sich Mitarbeitende im Einsatz halten können.
- Ressourcen übersehen. Wer nur Defizite dokumentiert, plant am Ende zu viel Übernahme und zu wenig Anleitung.
- Keine Tageszeit. Gerade bei Demenz schwankt die Tagesform. Wann es besser geht, ist eine planungsrelevante Information.
Häufige Fragen
Wer füllt Feld B aus, wenn die Person mit Demenz sich nicht äußern kann?
Die Pflegefachkraft. Sie hält zuerst fest, was die Person selbst sagt, auch wenn es wenig ist. Bei starker kognitiver Beeinträchtigung kann das Gespräch stellvertretend mit Angehörigen oder der rechtlichen Betreuung geführt werden. Das wird vermerkt und die Aussagen werden der jeweiligen Person zugeordnet.
Ist die Grundbotschaft bei Demenz Pflicht?
Nein, sie ist eine Empfehlung. Die EinSTEP-Schulungsunterlagen 3.1 sagen aber: Je stärker die kognitiven Einschränkungen, desto wichtiger ist eine Grundbotschaft vor dem Maßnahmenplan.
Darf der Maßnahmenplan bei Demenz ausführlicher sein?
Ja. Laut EinSTEP-Handreichung zum Maßnahmenplan brauchen kognitiv schwer beeinträchtigte Personen differenziertere Beschreibungen als Menschen, die sich selbst äußern können. Routinen bleiben trotzdem in den Verfahrensanleitungen.
Wohin gehört herausforderndes Verhalten in der SIS?
In Themenfeld 1, das nach seiner Leitfrage auch herausforderndes Verhalten umfasst. Beschreiben Sie, was genau passiert, in welcher Situation und was hilft. Betrifft das Verhalten die Fortbewegung, etwa nächtliches Umherlaufen, gehört ein Hinweis auch in Themenfeld 2.
Vertiefung
Feld B im Originalton, ohne Umweg
In Dokuna schreibt die Pflegefachkraft Feld B frei im Originalton der Person. Die Grundbotschaft ist ein eigenes Feld, das nur die Fachkraft füllt. Bei deutlicher kognitiver Einschränkung und leerer Grundbotschaft erscheint ein Hinweis. Die Klientendaten bleiben im Speicherort Ihres Pflegedienstes.
Dokuna ansehenLieber direkt sehen, wie das aussieht? Vorführung anfragen.
Quellen: Projektbüro EinSTEP: Informations- und Schulungsunterlagen 3.1, Februar 2026, mit Anlage 1a SIS®-Erläuterungen ambulant · Projektbüro EinSTEP: Handreichung zum Maßnahmenplan, Dezember 2024 · Medizinischer Dienst Bund: QPR ambulante Pflege Teil 1a, Qualitätsaspekt 2.2 (PDF) · Maßstäbe und Grundsätze ambulant vom 28. April 2025 (PDF) · DNQP: Expertenstandard Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz, 2019
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