Ratgeber Qualitätsprüfung
MD-Qualitätsprüfung im ambulanten Dienst vorbereiten: Checkliste und Fachgespräch
Von Jonas Jahrke · Stand: 11. Oktober 2026
Zwei Arbeitstage: So früh kündigt der Prüfdienst eine reguläre Qualitätsprüfung in der Regel an. Wer erst dann anfängt, Akten aufzuräumen, ist zu spät. Dieser Ratgeber zeigt, was die Prüfung nach der QPR ambulant 2026 tatsächlich ansieht, was Sie nach der Ankündigung erledigen sollten und wie sich Ihr Team auf das Fachgespräch vorbereitet.
Geprüft wird vor allem, ob die Versorgung bei der Person ankommt. Die Dokumentation zählt als eine von mehreren Informationsquellen, das Fachgespräch ist ihr gleichrangig. Die beste Vorbereitung ist deshalb keine Aufräumaktion, sondern eine Pflegedokumentation, die zur Person passt. Dazu kommt ein Team, das seine Fälle kennt.
Wie die Prüfung abläuft
Seit dem 1. Juli 2026 gelten für ambulante Pflegedienste die Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege Teil 1a. Die Grundzüge erklärt unser Ratgeber QPR ambulant 2026. Für die Vorbereitung zählen vor allem diese Punkte aus der Richtlinie:
- Ankündigung: Regelprüfungen werden grundsätzlich zwei Arbeitstage vorher angekündigt. Anlassprüfungen sollen unangemeldet stattfinden.
- Stichprobe: In der allgemeinen ambulanten Pflege werden neun Personen einbezogen, drei davon mit aufwändiger Behandlungspflege.
- Informationsquellen: Gespräch mit der versorgten Person und Inaugenscheinnahme, Fachgespräch mit den Mitarbeitenden, Pflegedokumentation, Gespräch mit Angehörigen und Beobachtungen.
- Bewertung: Je Qualitätsaspekt von A (keine Auffälligkeiten) bis D (Defizit mit eingetretenen negativen Folgen).
- Abschluss: Im Abschlussgespräch berät das Prüfteam zu den wichtigsten Themen. Abweichende Meinungen des Dienstes werden schriftlich festgehalten.
Was geprüft wird
Die Prüfung gliedert sich in fünf Qualitätsbereiche. Die ersten vier betreffen die versorgten Personen, der fünfte den Dienst als Ganzes:
| Qualitätsbereich | Was geprüft wird |
|---|---|
| 1 · Unabhängig von vereinbarten Leistungen | Aufnahmemanagement, Erfassung von und Reaktion auf Risiken und Gefahren, Anzeichen einer Destabilisierung der Versorgung |
| 2 · Individuell vereinbarte Leistungen | Zehn Aspekte von Mobilität über Kognition, Körperpflege und Ausscheidung bis zur Anleitung und Beratung von Angehörigen und der versorgten Person |
| 3 · Ärztlich verordnete Leistungen | Behandlungspflege nach Verordnung, außerklinische Intensivpflege, psychiatrische häusliche Krankenpflege |
| 4 · Sonstige personenbezogene Aspekte | Zusammenarbeit mit An- und Zugehörigen, Anzeichen von Gewalt, Vernachlässigung und Unterversorgung |
| 5 · Einrichtungsebene | Internes Qualitätsmanagement, Hygiene, Qualifikation und Aufgaben der verantwortlichen Pflegefachperson |
Wichtig für ambulante Dienste: Die Bewertung berücksichtigt die Grenzen der Einwirkungsmöglichkeiten. Die QPR nennt dafür ausdrücklich Personen, die Hinweise auf Risiken nicht annehmen, Angehörige, die trotz Beratung anders handeln, das ärztliche Verordnungsverhalten und als wichtigste Grenze den vertraglich vereinbarten Auftrag. Wer auf Risiken hingewiesen hat, hat laut QPR die fachlich erwartbaren Maßnahmen ergriffen. Damit das erkennbar ist, sollte die Beratung dokumentiert sein.
Nach der Ankündigung: die ersten Schritte
- Personenliste erstellen. Der Dienst muss eine sortierte Liste aller versorgten Personen mit Leistungen nach SGB XI und SGB V vorlegen. Die QPR sieht vor, dass sie nach der Ankündigung erstellt und zu Beginn der Prüfung übergeben wird. Nicht hinein gehören Personen, die ausschließlich Hilfe bei der Haushaltsführung oder Betreuungs- und Entlastungsleistungen erhalten oder bei denen nur ein Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI stattfand.
- Unterlagen bereitlegen. Der Dienst muss auf Verlangen die für die Prüfung nötigen Unterlagen vorlegen und Auskünfte geben, laut QPR auch die Vergütungsvereinbarungen. Praktisch heißt das: QM-Handbuch mit Verfahrensanleitungen, Hygieneplan, Nachweise zur verantwortlichen Pflegefachperson, Pflegeverträge und ärztliche Verordnungen griffbereit.
- Zugriff klären. Wer zeigt dem Prüfteam die digitale Dokumentation? Funktioniert der Zugang am Gerät, das mitgenommen wird?
- Team informieren. Wer hat an den Prüftagen Dienst, wer kennt welche Personen am besten? Die Bezugsfachkräfte sollten für das Fachgespräch erreichbar sein.
- Personen informieren. Die Prüfung findet in der Häuslichkeit statt. Ein kurzer Hinweis an die Personen und Angehörigen nimmt Unsicherheit.
Was in zwei Tagen nicht mehr gelingt, ist das Nachschreiben ganzer SIS-Bögen. Es wäre auch nicht sinnvoll: Eine Dokumentation, die erst am Vorabend entstanden ist, passt selten zu dem, was das Prüfteam bei der Person sieht.
Checkliste je versorgter Person
Die folgenden Fragen sind aus den Leitfragen der QPR abgeleitet. Sie eignen sich für interne Fallbesprechungen das ganze Jahr über, nicht nur vor der Prüfung:
- Informationssammlung: Gibt es eine aktuelle SIS® oder eine andere strukturierte Informationssammlung? Sind Einschränkungen, Ressourcen und Fähigkeiten erfasst? (QPR 1.1)
- Sicht der Person: Ist erkennbar, dass die Person oder ihre Angehörigen nach Wünschen und Bedürfnissen gefragt wurden? (QPR 1.1)
- Weitere Informationen: Liegen Diagnosen, Medikamentenplan und Hinweise aus Krankenhausaufenthalten vor? Sind andere beteiligte Dienste bekannt? (QPR 1.1)
- Risiken: Sind offenkundige Risiken wie Sturz, Dekubitus oder Ernährungsprobleme erkannt, in der Planung berücksichtigt und mit der Person besprochen? Ist eine Beratung vermerkt, auch wenn die Person abgelehnt hat? (QPR 1.2)
- Mobilität: Entspricht die Planung dem aktuellen Mobilitätsstatus? Ist das Sturz- und Dekubitusrisiko eingeschätzt? (QPR 2.1)
- Kognition: Liegt eine aktuelle Einschätzung der Orientierung und des Erinnerungsvermögens vor? Werden Angehörige im Umgang beraten? (QPR 2.2)
- Behandlungspflege: Stimmen Maßnahmenplan und aktuelle Verordnung überein? Ist die Durchführung abgezeichnet? (QPR Qualitätsbereich 3, EinSTEP-Handreichung)
- Angehörige: Ist eine drohende Überforderung erkannt und angesprochen? (QPR 1.3 und 4.1)
- Aktualität: Passt der Plan zu dem, was heute bei der Person tatsächlich gemacht wird? Abweichungen stehen im Berichteblatt?
Ein Trost für die Akte: Ein punktuell fehlender Durchführungsnachweis gilt laut QPR als Auffälligkeit ohne Folgen für die Person (Bewertung B), nicht als Defizit. In der Abrechnungsprüfung führen offensichtliche Ausnahmefehler wie ein fehlendes Handzeichen ausdrücklich nicht zu einer negativen Beurteilung. Entscheidend ist, ob die Versorgung stimmt.
Das Fachgespräch vorbereiten
Die QPR nennt das Fachgespräch eine gleichrangige Informationsquelle neben der Dokumentation. Eine fachlich schlüssige mündliche Darstellung kann also eine Lücke in der Akte ausgleichen. Widersprüchliche oder unklare Aussagen helfen dagegen nicht. Fehlt die Maßnahmenplanung ganz, wertet die QPR das allerdings auch ohne weitere Informationsquelle als Defizit. Drei Dinge machen den Unterschied:
- Die Person kennen, nicht die Akte auswendig. Im Gespräch kann es zum Beispiel darum gehen, wie sich jemand bewegt, wie er sich verständigt oder warum eine Maßnahme so geplant ist. Wer die Person regelmäßig versorgt, kann das beantworten.
- Entscheidungen begründen können. Warum steht beim Schmerz keine weitere Einschätzung? Warum gibt es kein Bewegungsprotokoll? Eine fachliche Begründung ist mehr wert als ein zusätzliches Formular.
- Grenzen benennen. Lehnt eine Person die Entfernung eines Teppichs ab oder pflegen Angehörige zwischen den Einsätzen anders als besprochen, gehört das ins Gespräch. Die QPR berücksichtigt diese Grenzen ausdrücklich.
Ein kurzes Übungsformat für die Teamsitzung: Eine Kollegin nimmt eine zufällige Akte, die zuständige Fachkraft erklärt den Fall in drei Minuten. Passt das Gesagte zur SIS® und zum Plan? Wenn nicht, ist das ein Anlass für eine Evaluation.
Typische Schwachstellen
Die QPR beschreibt bei jedem Qualitätsaspekt Beispiele für die Bewertungen B bis D. Daraus und aus den Hinweisen des Medizinischen Dienstes zum Strukturmodell ergeben sich typische Schwachstellen:
- Risiko erkannt, aber nicht geplant. Ein angekreuztes Sturzrisiko ohne Beschreibung in Themenfeld 2 und ohne Maßnahme im Plan. Laut QPR ist es ein Defizit mit Risiko negativer Folgen (C), wenn die Maßnahmenplanung nicht zu den Beeinträchtigungen passt (Qualitätsaspekt 2.1) oder ein offenkundiges Risiko gar nicht erkannt wurde (Qualitätsaspekt 1.2).
- Plan nicht aktuell. Die Maßnahmenplanung entspricht nicht mehr dem Hilfebedarf, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.
- Beratung ohne Spur. Die Fachkraft hat beraten, aber nirgends steht es. Dann fehlt der Beleg für die Grenze der Einwirkungsmöglichkeit.
- Prophylaxe als Schlagwort. „Sturzprophylaxe“ im Plan ohne konkrete Handlung. Die EinSTEP-Handreichung nennt das ausdrücklich als nicht ausreichend.
- Textbausteine. Gleichlautende SIS-Texte bei verschiedenen Personen fallen im Abgleich mit dem Hausbesuch leicht auf.
Zur Beruhigung: Ob die Risikomatrix formal richtig oder falsch ausgefüllt ist, bewerten die Prüfdienste laut ihren Hinweisen zum Strukturmodell nicht. Es zählt die nachvollziehbare Begründung fachlicher Entscheidungen. Ein bestimmtes Dokumentationssystem schreiben weder die QPR noch die Maßstäbe und Grundsätze ambulant vor.
Häufige Fragen
Wie lange vorher wird die MD-Prüfung im ambulanten Dienst angekündigt?
Regelprüfungen werden nach der QPR ambulant Teil 1a grundsätzlich zwei Arbeitstage vorher angekündigt. Anlassprüfungen, etwa nach einer Beschwerde, sollen unangemeldet erfolgen.
Welche Unterlagen muss ein Pflegedienst vorlegen?
Auf Verlangen die für die Prüfung nötigen Unterlagen und Auskünfte, laut QPR auch Vergütungsvereinbarungen. Außerdem eine sortierte Liste aller versorgten Personen mit Leistungen nach SGB XI und SGB V für die Stichprobe.
Zählt das Fachgespräch genauso viel wie die Dokumentation?
Ja. Die QPR nennt das Fachgespräch eine gleichrangige Informationsquelle. Eine schlüssige mündliche Darstellung kann Lücken in der Dokumentation ausgleichen, widersprüchliche oder unklare Aussagen dagegen nicht.
Was passiert, wenn eine Person die Beratung des Pflegedienstes nicht annimmt?
Dann hat der Dienst die fachlich erwartbaren Maßnahmen ergriffen. Die QPR berücksichtigt die Grenzen der Einwirkungsmöglichkeiten ausdrücklich. Voraussetzung ist, dass Risiko, Beratung und Ablehnung nachvollziehbar dokumentiert sind.
Muss ein Pflegedienst das Strukturmodell nutzen?
Nein. Die Maßstäbe und Grundsätze ambulant sagen, dass das Strukturmodell die Anforderungen an Pflegeprozess und Dokumentation erfüllt, andere Verfahren aber möglich sind. Geprüft wird die Nachvollziehbarkeit, nicht das Formular.
Vertiefung
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Quellen: Medizinischer Dienst Bund: Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege Teil 1a (PDF) · Maßstäbe und Grundsätze ambulant vom 28. April 2025 (PDF) · MDS: Hinweise zur Umsetzung des Strukturmodells, Oktober 2019 (PDF) · Projektbüro EinSTEP: Handreichung zum Maßnahmenplan, Dezember 2024
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