Ratgeber Pflegedokumentation
SIS und Pflegegrad: Wie die Themenfelder zu den Modulen der Begutachtung passen
Von Jonas Jahrke · Stand: 11. Oktober 2026
Die sechs Themenfelder der SIS® klingen fast wie die Module der Pflegebegutachtung. Daraus entsteht oft die Erwartung, man könne aus der SIS® den Pflegegrad ablesen oder umgekehrt das Gutachten als SIS® übernehmen. Beides geht nicht. Dieser Ratgeber erklärt, wie Themenfelder und Module zusammenhängen, wo die Unterschiede liegen und wie Ihre Dokumentation trotzdem beim Pflegegradmanagement hilft.
Die Themenfelder lehnen sich bewusst an die Module des Begutachtungsinstruments an, verfolgen aber einen anderen Zweck. Die Begutachtung misst den Grad der Selbständigkeit für den Pflegegrad, die SIS® klärt, wie Pflege konkret aussehen soll. Eine gut geführte Dokumentation macht Veränderungen sichtbar. Ob ein anderer Pflegegrad naheliegt, bewertet eine Fachkraft mit guter Kenntnis der Begutachtungslogik, verbindlich entscheidet nur die Begutachtung.
Zwei Instrumente, zwei Zwecke
Das Projektbüro EinSTEP hat das Verhältnis beider Instrumente in einem Thesenpapier geklärt, das als Anlage zu den Schulungsunterlagen veröffentlicht ist. Die Kernaussage: Das Begutachtungsinstrument ermittelt den Grad der Selbständigkeit in Form einer Punktzahl, um Menschen einem von fünf Pflegegraden zuzuordnen. Die SIS® klärt, wie Beeinträchtigungen der Selbständigkeit überwunden, gemindert oder ausgeglichen werden können.
Das hat praktische Folgen. Die Begutachtung bewertet die Selbständigkeit bewusst unabhängig vom Wohnumfeld. Die SIS® dagegen braucht genau dieses Umfeld: die Wohnung, die Angehörigen, die Hilfsmittel, die Wünsche der Person. Deshalb kann laut Thesenpapier weder eine interne Einschätzung nach dem Begutachtungsinstrument die SIS® ersetzen noch umgekehrt.
Ergänzen können sich beide aber sehr wohl. Legt die Person ihr Pflegegutachten vor, können dessen Informationen in die SIS® einfließen. Umgekehrt kann die Gutachterin die Pflegedokumentation als zusätzliche Informationsquelle nutzen.
Themenfelder und Module im Überblick
Die Namen der Themenfelder sind laut Thesenpapier an die Module des Begutachtungsinstruments angelehnt, weil damit die wesentlichen Aspekte von Pflegebedürftigkeit angesprochen sind. Auch die Leitfragen orientieren sich an den Aktivitäten und Lebensbereichen des Begutachtungsinstruments, so die Schulungsunterlagen 3.1. Die folgende Übersicht stellt die inhaltlich nächsten Module nebeneinander:
| Themenfeld der SIS® | Inhaltlich nächstes Modul der Begutachtung | Gewicht im Pflegegrad |
|---|---|---|
| 1 · Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Modul 2 · Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Modul 3 · Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | 15 % (der höhere Wert aus Modul 2 oder 3) |
| 2 · Mobilität und Beweglichkeit | Modul 1 · Mobilität | 10 % |
| 3 · Krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen | Modul 5 · Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen | 20 % |
| 4 · Selbstversorgung | Modul 4 · Selbstversorgung | 40 % |
| 5 · Leben in sozialen Beziehungen | Modul 6 · Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 15 % |
| 6 · Haushaltsführung | Bereiche außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung | fließt nicht in den Pflegegrad ein |
Pflegebedürftigkeit liegt nach den Begutachtungs-Richtlinien ab 12,5 Gesamtpunkten vor. Die Grenzen der Pflegegrade liegen bei 27, 47,5, 70 und 90 Punkten. Die Bereiche außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung werden in der Begutachtung zwar erfasst, gehen aber nicht in den Pflegegrad ein.
Wo die Unterschiede liegen
- Punktwerte gegen Beschreibung: Die Begutachtung bewertet einzelne Kriterien in festen Stufen. Die SIS® beschreibt in Freitext, was die Person kann, was sie braucht und unter welchen Bedingungen.
- Kontext: Ob ein Teppich im Flur liegt oder die Tochter täglich kommt, spielt für den Pflegegrad keine Rolle, für die Pflegeplanung aber eine große.
- Sicht der Person: Feld B mit den Wünschen der Person im Originalton ist der Ausgangspunkt der SIS®. Für den Pflegegrad zählt dagegen die Bewertung der einzelnen Kriterien.
- Risiken: Die Risikomatrix der SIS® schätzt Dekubitus, Sturz, Inkontinenz, Schmerz und Ernährung ein. Das ist Pflegeplanung, keine Pflegegradbewertung.
- Themenfeld 3 ist weiter gefasst: Seine Leitfrage zielt auf alle krankheits- und therapiebedingten Einschränkungen, die für Pflege und Betreuung wichtig sind. Modul 5 bewertet dagegen festgelegte Kriterien.
Was das für das Pflegegradmanagement heißt
Viele Dienste fragen, ob sie regelmäßig eine eigene Einschätzung nach dem Begutachtungsinstrument durchführen sollten, um Veränderungen rechtzeitig zu erkennen. Das Thesenpapier von 2016 verneint das: Bei einer regelrecht geführten Pflegedokumentation sei es praktisch ausgeschlossen, dass Sachverhalte unbemerkt bleiben, die einen anderen Pflegegrad begründen können. Eine zusätzliche Einschätzung beschleunige die Begutachtung auch nicht und führe nicht zu einem anderen Ergebnis.
Gleichzeitig betont das Papier: Ob eine dokumentierte Veränderung tatsächlich einen anderen Pflegegrad erwarten lässt, kann nur eine Fachkraft beurteilen, die die Bewertungslogik der Begutachtung sehr gut kennt. Software kann diese Bewertung nicht ersetzen, zumal nicht jede Veränderung den Pflegegrad ändert.
Der EinSTEP-Leitfaden zum Pflegegradmanagement von 2017 beschreibt dafür vier Schritte:
- Entdecken: bei der Aufnahme über die SIS®, im Verlauf vor allem über das Berichteblatt.
- Bewerten: Lässt die Veränderung einen anderen Pflegegrad erwarten?
- Entscheiden: Die zuständige Fachkraft entscheidet, ob eine neue Begutachtung angeregt wird. Ambulant beschränkt sich der Auftrag zunächst auf die Beratung der Person.
- Begleiten: Informationen aus der Dokumentation zusammenstellen und die Begutachtung fachkundig begleiten.
Beantragen kann die Begutachtung nur die pflegebedürftige Person selbst oder ihre bevollmächtigte Vertretung bei der Pflegekasse. Darauf weist der Leitfaden ausdrücklich hin.
Welche Hinweise die Dokumentation liefert
Damit das Entdecken funktioniert, braucht es eine Dokumentation, die Veränderungen sichtbar macht. Typische Signale, die eine Prüfung durch die verantwortliche Fachkraft auslösen sollten:
- Mehr Unterstützung bei der Selbstversorgung: Die Person wäscht Bereiche nicht mehr selbst, die in Themenfeld 4 noch als Ressource stehen. Modul 4 hat das größte Gewicht.
- Neue Verhaltensweisen: Nächtliche Unruhe, Abwehr bei der Pflege oder Ängste tauchen wiederholt im Berichteblatt auf.
- Neue ärztlich verordnete Maßnahmen: zusätzliche Behandlungspflege oder häufigere Arztbesuche.
- Abnehmende Mobilität: Transfer oder Positionswechsel gelingen nicht mehr ohne Hilfe.
- Häufige Abweichungen: Die geplanten Maßnahmen passen dauerhaft nicht mehr, der Plan wird ständig ergänzt.
Wichtig ist der Ton: Die SIS® beschreibt, was ist. Sie wird nicht geschrieben, um einen Pflegegrad zu begründen. Vermutungen über einen Pflegegrad stellt sie nicht auf. Gerade weil sie ehrlich und konkret ist, taugt sie als Grundlage für die Beratung der Person.
Wann eine Überprüfung der Planung ansteht, erklärt der Ratgeber Evaluation. Wie Veränderungen im Alltag dokumentiert werden, zeigt der Ratgeber Berichteblatt.
Häufige Fragen
Kann man aus der SIS den Pflegegrad ablesen?
Nein. Die SIS® beschreibt die individuelle Situation in Freitext, die Begutachtung bewertet feste Kriterien mit Punktwerten. Die Dokumentation kann Hinweise auf eine Veränderung liefern. Verbindlich einschätzen können den Pflegegrad nur die Gutachterinnen und Gutachter.
Darf das Pflegegutachten in die SIS übernommen werden?
Die Informationen aus dem Gutachten dürfen in die SIS® einfließen, wenn die Person es vorlegt. Ersetzen kann das Gutachten die SIS® nicht, denn es erfasst weder die Wünsche der Person noch ihr Umfeld.
Welches Themenfeld zählt am meisten für den Pflegegrad?
Inhaltlich am nächsten an Themenfeld 4 liegt Modul 4 Selbstversorgung. Es geht nach § 15 SGB XI mit 40 Prozent in den Gesamtpunktwert ein und hat damit das größte Gewicht.
Sollte ein Pflegedienst regelmäßig eigene NBA-Einschätzungen machen?
Nach dem EinSTEP-Thesenpapier ist das bei einer regelrecht geführten Dokumentation nicht erforderlich. Wichtiger ist eine Fachkraft, die die Bewertungslogik der Begutachtung gut kennt und Hinweise aus SIS® und Berichteblatt richtig einordnet.
Vertiefung
Ein Hinweis, keine Vermutung
Die Pflegegrad-Ampel in Dokuna vergleicht die SIS® mit dem eingetragenen Pflegegrad. Sie ist nur ein Hinweis am Bildschirm für die Fachkraft und wird nie gedruckt oder gespeichert. Die Klientendaten bleiben im Speicherort Ihres Pflegedienstes.
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Quellen: Projektbüro EinSTEP: Thesenpapier „Das Strukturmodell … und das neue Begutachtungsinstrument“ (2016) und Leitfaden Pflegegradmanagement (2017) (Anlagen 7 und 8 der Schulungsunterlagen) · Projektbüro EinSTEP: Informations- und Schulungsunterlagen 3.1, Februar 2026 · Medizinischer Dienst Bund: Begutachtungs-Richtlinien Pflege, in Kraft seit 26. September 2024 · § 15 SGB XI
Dieser Ratgeber gibt die genannten Quellen nach bestem Wissen in eigenen Worten wieder und ersetzt keine Pflegeberatung oder Begutachtung. Maßgeblich sind die Originaltexte. SIS® ist eine eingetragene Marke der Bundesrepublik Deutschland. Angaben ohne Gewähr.